Klasse L

🚜 Klasse L – Land- und Forstwirtschaft

Traktoren & landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h

Mindestalter
16
Sonderfahrten
0
Theorie (Doppelstd.)
14

Was darfst du mit Klasse L fahren?

Die Klasse L ist die Fahrerlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und erlaubt:

  • Zugmaschinen (Traktoren) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h — mit Anhänger reduziert auf 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (z.B. Mähdrescher in der „L”-Variante, Stapler im Straßenverkehr)
  • Klasse L ist bereits in der Klasse B enthalten — wer einen Auto-Führerschein hat, darf automatisch auch Klasse L fahren.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
  • Antrag bei der Führerscheinstelle

Ablauf der Ausbildung

  1. Theoretischer Unterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden L-Zusatzstoff
  2. Praktische Ausbildung: Übungsstunden nach Bedarf — keine vorgeschriebenen Sonderfahrten
  3. Theorieprüfung beim TÜV
  4. Keine separate praktische Prüfung für Klasse L — wer ausschließlich die Klasse L erwirbt, legt nur die Theorieprüfung ab.

Für wen sinnvoll?

  • Landwirtschaftliche Auszubildende und Hofnachfolger:innen, die früh selbstständig Hof- und Feldarbeit übernehmen wollen
  • Forst- und Lohnunternehmer:innen mit jungem Personal
  • Alle, die mit 16 schon mit dem Traktor zur Schule fahren möchten

Abgrenzung zu Klasse T

Wenn du mit mehr als 40 km/h fahren willst (moderne Traktoren bis 60 km/h) oder schwerere Anhängerkombinationen brauchst, benötigst du stattdessen die Klasse T — frag uns gerne nach einer Beratung.